Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mai 2022

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt der Auftraggeber/Kunde sein Einverständnis zu diesen Bedingungen, selbst dann, wenn seine Einkaufsbedingungen diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen. Abweichende und ergänzende Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die sorum GmbH wird im fortlaufenden Text als SORUM bezeichnet.



2. Preise / Zahlungsvereinbarungen / Zahlungsverkehr 

Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns freibleibend. Allein verbindlich ist die Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger Versand- und Verpackungskosten wenn nicht anders ausgewiesen.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet 1/3 der Gesamtsumme schnellstmöglich zu zahlen. Zeitverzögerungen aufgrund Zahlungsverzuges, hat SORUM weder rechtlich noch wirtschaftlich zu vertreten. Der Auftraggeber ist sich im Klaren darüber, dass SORUM erst nach Zahlungseingang in der Lage ist, die Arbeit aufzunehmen.

Mehrkosten wie etwa zur Erfüllung des Auftrags nötige Plugins, Themes, Typographien, Stock Materialien o. ä. sind in den aufgeführten Leistungen nicht inbegriffen.

Zwischenrechnungen werden bei Fertigstellung der Positionen gestellt oder aber, wenn das veranschlagte Stundenbudget aufgebraucht ist, sofern es sich bei der betroffenen Leistung um einen iterativen Prozess handelt. Zahlungen an SORUM die aus der Umsatzbeteiligung resultieren sind monatlich zu leisten.

Ein erstes Kontaktgespräch (reine Firmenpräsentation) ist kostenlos. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge ist jedoch auch dann vergütungspflichtig, wenn sie nur im Rahmen einer Ausschreibung bzw. einer vom Kunden gewünschten Präsentation mit dem Ziel eines möglichen Auftrages erfolgt. Es fällt ein Präsentationshonorar an, das im Falle der Auftragserteilung angerechnet wird. Rechtliche Überprüfungen, die vom Kunden gewünscht werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten werden vom jeweiligen Juristen gesondert in Rechnung gestellt.

Generell wird immer im Viertelstunden Takt abgerechnet. Mindestabrechnung pro Telefonat/Abarbeitung/Texterstellung/Handlungen und Journalistische Arbeiten (auch als Fotograf) vor Ort ist also immer 15 Minuten. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. 

Es können besondere Vereinbarungen zur Vergütung getroffen werden.

Homepages und Programmierungen können erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung genutzt werden. Zeitverzögerungen bei der Onlinestellung, aufgrund Zahlungsverzuges, hat SORUM weder rechtlich noch wirtschaftlich zu vertreten. Anzeigenrechnungen oder redaktionelle Dienstleistungen sowie Seminarbuchungen und sonstige Pauschaldienstleistungen sind mit der Auftragserteilung zu 100% sofort fällig. Falls keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, werden unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen fällig – gemäß gesetzlicher Vorgaben. Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kunden gilt als Vertragsgrundlage. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen Aufrechnung zu erklären oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben.

Monatliche / quartalweise / jährliche Dauerverbindlichkeiten (z.B. Webhosting über SORUM oder Onlinewerbung im Abo) müssen stets im Voraus bezahlt werden – unabhängig von einer vorliegenden Rechnung. Befinden sich diese Dauerverbindlichkeiten im Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen, können die Leistungen jederzeit von SORUM (ohne Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz) gesperrt werden. Sperrungen, die durch Zahlungsverzug des Kunden verursacht wurden, und auch die daraus resultierenden Aufwände und Kosten, hat der säumige Kunde rechtlich und auch wirtschaftlich alleine zu vertreten. SORUM bittet die pünktliche Zahlung per Dauerauftrag zu gewährleisten.

Bei Auftragsannahme in denen Leistungen von Dritten (z.B. Druckereien, Postdienstleistungen, Softwarelizenzen, externer Grafiker, externer Programmierer etc.) zu Nutzen sind, kann SORUM die Zahlung per Vorkasse verlangen, um diese Drittleistungen nicht selber liquiditätsschädigend vorfinanzieren zu müssen. Hierzu wird eine Vorabrechnung übermittelt. Der eigentliche Auftrag wird erst nach Zahlungseingang dieser Vorabrechnung dann ausgeführt. Eine verspätete Zahlung kann dann zu Lieferverzögerungen zum eigentlich angedachten Liefertermin führen, die aber der Auftraggeber aufgrund seiner Späterzahlung zu verantworten hat. Für die Leistungen von Dritten haftet SORUM generell nicht, weder für die Arbeitsergebnisse, noch für die Aufwände eines Reklamationsprozesses.

SORUM behält sich jederzeit vor, sein Geschäftskonto zu ändern. Für den Rechnungsempfänger gilt immer die auf der erhaltenen Rechnung angegebene Kontoverbindung, um seinen Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen. Generell sind alle Rechnungen sofort und ohne jegliche Skontoabzüge zu begleichen. Ratenzahlungen sind möglich, wenn der Kunde zuvor eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung mit SORUM geschlossen hat. Rechnungen werden generell per eMail im PDF Dokument übertragen, es sei denn der Kunde hat explizit einen Tarif mit papierhafter Abrechnung gewählt. Bei Dauervertragsverhältnissen kann der Kunde eine papierhafte Rechnung kostenfrei erhalten, wenn er eine Jahresabrechnung wählt. SORUM behält sich jedoch vor, jederzeit (wenn es die betrieblichen Abläufe nicht anders zulassen, oder der Mailverkehr technisch gestört ist, auch Papierrechnungen an die postalische Rechnungsanschrift zu schicken. Der Rechnungsempfänger hat jederzeit die jeweils gültigen Gesetze und Vorgaben der Finanzbehörden zu beachten, wie und in welcher Form er seine elektronischen und papierhaften Rechnungen lagern bzw. verwalten und aufbewahren muss. SORUM speichert alle Rechnungen gemäß gesetzlicher Vorgaben ab. Der Kunden kann jederzeit einen Ersatzbeleg kostenpflichtig nachfordern. Für elektronische Ersatzbelege wird eine Servicegebühr von EUR 2,50 und für papierhafte Belege eine Servicegebühr von EUR 5.- (inkl. Porto und Verpackung) abgerechnet. Kommt der Kunde länger als 4 Wochen nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nach, oder schließt mit SORUM eine abweichende Zahlungsvereinbarung, dann kann SORUM jederzeit auf Kosten des Kunden ein gesetzliches Mahnverfahren über ein Inkassobüro/Rechtsanwalt veranlassen. Ebenso hat SORUM jederzeit nach dieser Nachfrist das Recht, seine Forderungen an Inkassodienstleister zu verkaufen.



3. Lieferzeit und Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn das von uns in der Auftragsbestätigung erklärt worden ist. Sie beginnt mit dem Tage, an dem sämtliche für die Erstellung erforderlichen Details klargestellt sind. Im Falle höherer Gewalt, Krankheit  oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn solche bei Zulieferern eintreten, verlängert sich der Liefertermin in angemessenem Umfang, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Für Transportverzögerungen, die durch die jeweiligen Transportunternehmen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.



4. Eigentum und Urheberrechte

Alle von uns gelieferten Arbeiten, Unterlagen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung mit uns unser Eigentum. 

Der Kunde erklärt durch die Erteilung des Auftrags, dass ihm das ausschließliche Nutzungsrecht an allen durch ihn in Auftrag gegeben Entwürfe, Layouts und Bildern zusteht. Der vereinbarte Preis gilt ausschließlich für die reine Arbeitsleistung und beinhaltet alle betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und auch etwaige Abgaben – die SORUM gem. Sozialgesetzbuch leisten muss – für die Künstlersozialkasse, wenn ein externer Grafiker und Texter zum Einsatz kam.
Der Kunde haftet für alle aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehenden Schäden. Eigentums- und Urheberrecht an Arbeiten, die von uns im Rahmen einer Präsentation gezeigt werden, verbleiben auch bei Berechnung des Präsentationshonorars in vollem Umfang bei uns. In eines solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die ihm von uns präsentierten Ideen, Pläne, Konzeptionen und Texte selbst aufzugreifen und zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten dem Auftraggeber ähnliche oder gleiche Arbeiten bekannt sein, so hat der dies sofort mitzuteilen. Ein späterer Hinweis auf diesen Sachverhalt ist nicht mehr möglich. Die Agentur ist berechtigt, das Agentur-Kürzel o.a. auf dem Werbemittel aufzubringen.
Die Agentur erhält von jedem Werbemittel o.ä. je 5 Belegexemplare/Muster unentgeltlich, die die Agentur im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. Die Agentur übergibt generell keine Rohdaten (offene Dateiformate) an den Kunden. Es sei denn, diese wurde im Werkvertrag (Erstellung Logo / Druckwerk usw.) ausdrücklich schriftlich vereinbart und entsprechend finanziell honoriert. Ferner können die eingekauften Rechte Dritter (Lizenzierung des Materials im Namen der Agentur, Fotos, Schrifttypen usw.) ausdrücklich gegen eine Weitergabe und Nutzung durch den Kunden sprechen. Wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde, dann sind für die Ausführung eines oder der zukünftigen Aufträge nur die Übergabe von geschlossenen Dateiformaten (PDF/JPG/PNG/GIF/TIF) notwendig.
Kunden, die Homepages zu einem anderen Webhostinganbieter umziehen, haben die 100%ige Kompatiblität im Vorfeld mit dem neuen Webhoster abzuklären. SORUM übernimmt für Fehlfunktionen generell keinerlei technische noch wirtschaftliche Haftungen. Die aus einem Umzug zu einem anderen Webhostinganbieter resultierenden schlechteren Suchergebnisse bei Google usw. hat der Auftraggeber/Kunde in einem solchen Fall selber zu vertreten.



5. Haftung und Gewährleistung

Wir führen unsere Beratungen nach bestem Wissen aus. Eine Erfolgsgarantie für die von uns im Rahmen unserer Beratung erteilten Ratschläge und/oder entwickelten Konzepte können wir naturgemäß nicht gewährleisten. Bei begründeter Beanstandung kann der Kunde Korrekturen oder Ersatzlieferungen geltend machen. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern. Für Korrektur oder Ersatzlieferung ist eine angemessenen Nachfrist zu gewähren. Erst wenn dies unterbleibt, erfolglos oder unmöglich ist, hat der Kunde ein Recht auf Preisminderung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Kunde ist für die rechtliche Unbedenklichkeit vorgesehener Werbeaussagen und Werbemaßnahmen zuständig.



6. Schadensersatzforderungen

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, es sei denn die Schäden beruhen nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Ebenso sind Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, die durch Fehler unsererseits Folgefehler und Folgekosten verursachen (Druck, Anzeigenschaltung, etc.).



7. Elektronische Daten/Sonstiges

Die zur Erstellung der Ware notwendigen Daten bleiben unser Eigentum. Wir sind zur Herausgabe nicht verpflichtet. Ebenso haben wir keine Pflicht zum Speichern und Lagern des Datenbestandes, von Dateien, oder Filmen aller Art, usw.



8. Mündliche Abmachungen / Vertragsänderungen / Vertragskündigungen / Datensicherung Details

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

Der Kunde ist für die eigenständige Datensicherung sämtlicher ihm im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten  zuständig. SORUM ist bemüht eine redundante Sicherung vorzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung im Falle eines Verlustes.

Die Kündigungsfrist von monatliche Leistungen liegt bei drei Monaten und muss zum Quartalsende schriftlich eingereicht werden.



9. Reaktionszeiten 

Generell bieten wir unseren Kunden einen Dienstleistervertrag an, der an der Abnahme von einer Mindestanzahl an Beratungsstunden (sogenannte Business-Slots) gebunden ist. Nur mit diesem schriftlichen Vertrag garantieren wir unterschiedliche Reaktionszeiten. Im höchsten Tarif beantworten wir Ihre Fragen und Mailanfragen innerhalb von 6 Stunden. Ebenso verhält es sich mit Homepagedienstleitungen und technischen Programmierungen. Wenn kein Dienstleistervertrag verbindlich geschlossen wurde, dann müssen Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beauftragung von bis zu 5 Arbeitstagen rechnen, bzw. erhalten innerhalb dieser 5 Arbeitstage einen nächstmöglichen Bearbeitungszeitpunkt von uns genannt.



10. Auftragsvergabe an Subunternehmer / Auftragsannahme von Subunternehmern

SORUM vergibt zeitweise Aufträge und Teilaufträge an Subunternehmer. Diese Aufträge werden nur dann rechtskräftig, wenn der Subunternehmer SORUM sämtliche Urheberrechte (exklusive/zeitlich uneingeschränkte/weltweite Nutzungs- und Änderungsrechte) an den Werken einräumt. Sämtliche Arbeitsdateien werden nach Auftragsbeendigung zur Verfügung gestellt. Der Subunternehmer hat keinerlei Recht, außerhalb der Arbeiten am Auftrag, mit dem SORUM Kunden in Kontakt zu treten. Für Abwerbeversuche wird eine Vertragsstrafe von 50.000 EUR sofort fällig. 



11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Änderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Gerichtstand ist Göttingen. Bei Aufträgen ausländischer Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.